Arbeitgeber haben manchmal den begründeten Verdacht, dass der aufgrund einer oder mehrerer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen fehlende Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht hat. Das kann unter anderem nach Anhörung des Arbeitnehmers wegen der damit verbundenen Erschleichung von Entgeltfortzahlungen auch zu einer fristlosen Kündigung führen. Der Arbeitgeber muss in einem möglichen Kündigungsschutzprozess die schwerwiegenden Verfehlungen des Arbeitnehmers nachweisen. Dies stößt immer dann auf Probleme, wenn dem Arbeitnehmer nicht bereits schon durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse die Arbeitsfähigkeit bestätigt wurde. Viele Arbeitgeber greifen dann auf die Dienste einer Detektei zurück, die eine oder mehrerer Observationen des Arbeitnehmers durchführen. In einem kürzlich vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hat der Arbeitgeber hierfür einen Betrag von fast 13.000 € aufgewendet. Nach dem Bundesarbeitsgericht hat der Arbeitnehmer die entstandenen notwendigen Detektivkosten zu ersetzen, wenn ein konkreter dringender Tatverdacht besteht und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragsverletzung überführt wird. Dies gilt insbesondere bei den Vorwürfen des Verrats von Geschäftsgeheimnissen, eines Diebstahls, eines Spesenbetruges oder der wie hier vorgelegen vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit. Im entschiedenen Fall baute der als Busfahrer eingestellte Arbeitnehmer für die Terrasse des Bistros seiner Frau einen aus Metallpfosten gestützten Zaun, transportierte Holzbalken und war körperlich tätig, obwohl er unter Schmerzen im Schulterbereich litt.

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