Verschiedene Filialen von örtlichem Baumarktketten ermöglichen ihren Kunden die Einfahrt in die Verkaufsflächen mit deren eigenen PKW. Damit können bestimmte Waren dort direkt eingeladen werden. Die ausgewählten Waren werden aus den Regalen entnommen und durch die Kunden in ihre eigenen Fahrzeuge gelegt. Anschließend beim Herausfahren sollen die Waren eingescannt und bezahlt werden.
Immer wieder passiert es, dass vergessen wird, einzelne Waren, teils auch mit sehr geringem Kaufpreis, an der Kasse vorzuzeigen. Die entsprechenden Einrichtungen werden jedoch ständig von Videokameras und zeitlich synchron auch von Mitarbeitern eines externen Bewachungsunternehmens überwacht. Erfahrungsgemäß fällt es diesen Mitarbeitern auf, wenn Waren an der Kasse nicht bezahlt werden.
In diesem Fall wird der Kunde aufgefordert, möglichst sofort, einen Betrag als Schadensersatz für die Fangprämien zu bezahlen und es wird dem Kunden angekündigt, dass bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige und ein Strafantrag gestellt werden.
Wir haben dabei die Erfahrung gemacht, dass bei der Betreuung dieser meist unbescholtenen Bürger eine sorgfältig geplante Vorgehensweise angebracht ist. Es scheinen interne Anweisungen bei den Staatsanwaltschaften vorzuliegen, diese Fälle auch angemessen zu verfolgen. Es ist besonders wichtig, durch eine frühe Einschaltung eines erfahrenen Verteidigers und durch die Fertigung einer professionellen Verteidigungsschrift möglichst die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen.
Erfahrungsgemäß entsteht für die „erwischten“ Kunden eine schwierige Situation, da ihnen aufgrund der Vorgehensweise das Gefühl vermittelt wird, eine schwere Straftat begangen zu haben. Deshalb ist es hier angezeigt, möglichst bereits im Anfangsstadion durch eine professionelle Verteidigung die Situation für den Beschuldigten zu erleichtern zu deeskalieren und möglichst abschließend zu bereinigen.