Häufig werden Arbeitszeugnisses aufgrund von Zeit- oder Erfahrungsmängeln des Erstellers anhand von Mustervorlagen formuliert. Die Vorlagen können auch, beabsichtigt oder unbeabsichtigt, Wendungen enthalten, die für den zu beurteilenden Arbeitnehmer nachteilig sind. Häufig werden dann so genannte Übersetzungslisten verwendet, um den Geheimcode zu übernehmen oder zu entschlüsseln. Formulierungen, wie „… wir lernten ihn als umgänglichen Mitarbeiter kennen“ oder „er hat sich stets bemüht …“ sind keine Seltenheit. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes kann alleine aus der Aufnahme der Formulierung in einer solchen Wendung nicht geschlossen werden, dass die Formulierung losgelöst von dem restlichen Zeugnisinhalt steht und im negativen Sinne interpretiert werden soll. Vielmehr sei der Gesamtzusammenhang zu beachten. Insbesondere würden häufig Kleinigkeiten über den Sinn der Aussage, wie beispielsweise auch die Auslassungen von Angaben, die aufgenommen werden müssten, entscheiden. Durch die Aufnahme der Wendung „haben ihn als interessierten und hoch motivierten Mitarbeiter kennengelernt“ ist nicht zum Ausdruck gebracht, dass die dort im Zusammenhang aufgeführten Eigenschaften tatsächlich nicht vorliegen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich sonst eine durchweg gute Einzelbewertung stimmig in die gute Gesamtbewertung „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ einfügt (BAG, Urteil vom 15.11.2011 – 9 AZR 386/10).

Dagegen bedeutet die Wahl der unzulässigen Formulierung „umgänglich“ eine ironische Verzerrung der Tatsachen. Auch die Verwendung des Wortes „bemühen“, ohne die Darstellung des Erfolges des Bemühens, signalisiert die negative und tadelnde Bedeutung. Hier ist der Grundsatz der Zeugnisklarheit verletzt, da durch die Wortwahl zum Ausdruck kommt, dass der Aussteller den Arbeitnehmer anders beurteilt, als es durch die Formulierung zum Ausdruck kommt. Es besteht dann ein Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen