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Kündigungsschutz und Beschäftigungsdauer
Um Kündigungsschutz geltend machen zu können, muss der Arbeitnehmer unter anderem mindestens sechs Monate in einem Betrieb oder Unternehmen beschäftigt sein. Tatsächliche Unterbrechungen durch Urlaub oder Krankheit zählen dabei nicht mit. Tätigkeiten in mehreren Betrieben eines Unternehmens zählen zusammen, solche in verschieden Betrieben eines Konzerns jedoch nicht. Die Wartezeit ist Read more…