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Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Bewerbern, die eine Ablehnung erhalten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt die Rechte von Bewerbern, die eine Ablehnung von dem potentiellen Arbeitgeber erhalten. Durch sein Urteil vom 19.4.2012 (Rechtssache C-415/10) hat der EuGH über eine Vorlage des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, Beschluss vom 20.05.2010 – 8 AZR 287/08) entschieden. In dem zu Grunde liegenden Fall ging es um Read more…