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Wann ist eine Kündigung formell unwirksam?
Oftmals enthalten ordentliche Kündigungen von Arbeitsverhältnissen die Formulierung, dass das Arbeitsverhältnis zum „nächst zulässigen Termin“ gekündigt wird. Dabei bleibt im Fall einer solchen Formulierung offen, welches tatsächlich der Beendigungstermin ist. Das Bundesarbeitsgerichtes (BAG vom 20.06.2013 – 6 AZR 805/11) legt die Kündigungserklärung aus um zu überprüfen, ob sie wegen fehlender Read more…