Unklar formulierte Kündigung

In Kündigungsschreiben ist oft, insbesondere betreffend einer fristlosen Kündigung, der Satz enthalten: „hilfsweise kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum nächst zulässigen Termin.“ Falls die außerordentliche Kündigung sich später als rechtsunwirksam herausstellt, ist die Frage, ob überhaupt und wenn, zu welchem Termin die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung tatsächlich wirken soll. Read more…

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